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Fragen & Antworten

Wie lange dauert die Errichtung?

Die Errichtung von Retentionsbecken dauert je nach Größe zwischen zwei Jahren und fünf Jahre und läuft nach folgendem Schema ab:

  • Vorstellung des geplanten Projektes (Gemeinden, Grundbesitzer)
  • Erarbeitung eines Vorprojektes (Vermessung, Studie und Vorprojekt)
  • Präsentation des Vorprojektes
  • Abschluss von Optionsverträgen mit den Grundbesitzern
  • Erstellung eines Einreichprojektes für die behördliche Genehmigung
  • Behördenverfahren
  • Abschluss der Verträge mit den Grundbesitzern und Start der Arbeiten
  • Bauphase
  • Abnahme des Projektes – Behörde

Wie erfolgt die Finanzierung der Rückhaltebecken?

Für die Finanzierung der Hoschwasserschutzmaßnahmen stehen Fördermittel von folgenden Fördergebern zur Verfügung:

  • Förderungen gem. VOLE (EU-Mittel aus dem Programm „Ländliche Entwicklung”).
  • Bundesförderung nach dem Wasserbautenförderungsgesetz
  • Förderungen des Landes OÖ

Der Finanzierungsbedarf durch den Hochwasserschutzverband Aist beträgt damit zwischen 10% und 18% der Projektskosten.

Wie werden Grundbesitzer über den aktuellen Stand der Projekte informiert?

Mit den Grundbesitzern wird ein transparenter und offener Dialog geführt. Sie sind über alle Schritte des Verbandes im Zuge der Planungs- und Genehmigungsphase informiert.

Gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer (als Interessensvertretung der Landwirte) und der Liegenschaftsverwaltung des Amtes der oö. Landesregierung hat der Verband einen Rahmenvertrag mit angeschlossenen Entschädigungsrichtlinien erarbeitet.

Die Grundverhandlungen werden seitens des Verbandes mit Unterstützung der Liegenschaftsverwaltung geführt.

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Adresse

HOCHWASSERSCHUTZVERBAND AIST Geschäftsstelle: Marktgemeindeamt Gutau
St. Oswalderstraße 2
4293 Gutau

Tel: 07946 / 6255
Fax: 07946 / 6755
E-Mail: hws-aist@gutau.ooe.gv.at

Kontakt

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St. Oswalderstraße 2, 4293 Gutau

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Fax: 07946 / 6755
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